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// FAQ

ALLGEMEINES

Was ist Contracting?

Der Begriff "Contracting" stammt von dem englischen Wort "Contract" (= Vertrag) und bedeutet im ursprünglichen Sinn: Einen Vertrag abschließen. Im deutschsprachigen Raum hat sich dieser Begriff seit ca. 10 Jahren für eine spezielle Art von vertraglichen Vereinbarungen etabliert.

Ein Energielieferant, der Contractor, übernimmt die Aufgaben der Energieversorgung eines Gebäudes oder eines Areals und/oder der Energieeinsparung für definierte Energieverbrauchsanlagen des Kunden. Er kümmert sich dabei um alles: Investition, Wartung, Brennstoffe, Schornsteinfeger und so weiter.

Dafür zahlen die Nutzer wie bisher bestimmte Beträge für Wärme und Strom, die im Vertrag festgelegt werden. Das Besondere beim Contracting: Nach Ablauf des Vertrags (üblicherweise zehn bis zwanzig Jahre) geht die Energieerzeugungsanlage (z.B. Kesselanlage und BHKW) in den Besitz des Kunden über. Dieser kann dann die Anlage weiter nutzen, ohne dass er vorher investieren musste.

Generell kann das jede Art von Energie betreffen wie z. B. Kälte, Wärme, Strom etc.

Die SEM Contracting GmbH bietet 3 Varianten von Contracting an

Energieliefercontracting
Anlagencontracting
Betriebsführungscontracting

-> Siehe auch "Welche Arten von Contracting gibt es?"

Unter Contracting versteht man im Energiesektor Dienstleistungskonzepte zur Realisierung von Effizienzverbesserungen in Energieerzeugungs- und Energienutzungsanlagen.

Welche Arten der Energieversorgung können übernommen werden?

Die Contracting - Dienstleistungen kann folgende Nutzenergiearten umfassen:

Wärme (Heizwärme, Brauch- u. Warmwasser, Prozesswärme, Dampf).

Kälte (Kaltwasser, Kühlwasser, Fernkälte, sowohl aus Kompressions- als auch als Adsorptionsanlagen).


Strom (z.B. aus Eigenerzeugung mit BHKW oder Photovoltaikanlagen), Licht, Kraft.

Luft (Druckluft, Lüftung, Klima).

Wie funktioniert Contracting?

Der Contractor errichtet neue oder übernimmt ggf. bestehende Energieerzeugungs- und -verteilanlagen. Bei Übernahme bestehender Energieverbrauchsanlagen werden bei Bedarf Modernisierungsarbeiten an den Anlagen vorgenommen.

Der Contractor übernimmt die mit der Energieversorgung anfallenden Aufgaben wie Konzeption, Planung, Finanzierung, Bauausführung, Primärenergiebezug, Betriebsführung, Instandhaltung (Bedienung, Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Stördienst) sowie die Abrechnung mit dem Kunden.

Da der Contractor auch die Finanzierung übernimmt, benötigt der Kunde kein eigenes Kapital, um seine Energieerzeugungsanlagen zu errichten, zu modernisieren oder zu sanieren bzw. die Energiekostenreduzierungen zu realisieren.

Was sind die Vorteile am Contracting?

Der Bezug von Energie über einen Dritten (Contractor) kann für den Kunden (Contractingnehmer) verschiedene Vorteile haben:

  • Der Kunde muss keine Investition tätigen und kann ggf. Gelder an anderer Stelle besser oder vorrangiger einsetzen.
  • Die neue Technologie erzielt Einsparungen im Energiebezug.
  • Die Verantwortung für den reibungslosen Betrieb und Reparaturen der Anlage wird auf den Vertragspartner verlagert, gleiches gilt auch für die Wartungen der Anlage.
  • Der Komfort im Gebäude wird gesteigert. Der Contractor setzt sein planerisches und technisches Know-how für Ihre individuelle Wärmeversorgung ein.
  • Der Contractingnehmer hat nur einen Ansprechpartner, das erspart Stress, Arbeit und lange Wege.
Für wen ist Contracting interessant?
  • Bauträger
  • Energiegenossenschaften
  • Industrie- und Gewerbetriebe
  • Kommunale und öffentliche Einrichtungen (Schulen, Kindergärten etc.)
  • Krankenhäuser
  • Pflegeheime
  • Wohngebäude
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Wohnungsbaugenossenschaften
Welche Arten von Contracting gibt es?

Anders gefragt "Welche Dienstleistungen werden erbracht?"

Allgemein unterscheidet man im Wesentlichen zwischen den folgenden 3 Arten von Contracting-Dienstleistung:

Energieliefercontracting
Energieeinsparcontracting
Anlagen- oder Finanzierungscontracting
Betriebsführungscontracting

Die Definitionen dieser Begriffe sind von den Fachverbänden in Abstimmung mit anderen interessierten Kreisen erarbeitet worden und liegen der Normierung nach DIN zugrunde.

Zu a) Energieliefercontracting

Eine Form ist das Energieliefercontracting, das auch Wärmeliefercontracting genannt wird. Hierbei kümmert sich der Energiedienstleister als Contractor während der Vertragslaufzeit eigenverantwortlich um die Energieversorgung des Kunden. Der Contractor wird dabei aus wirtschaftlicher Sicht zum Eigentümer der Heizungsanlage und plant, installiert und finanziert entweder die erforderliche Anlage oder er übernimmt eine bereits vorhandene Anlage. Zudem kümmert sich der Contractor um die Wartung und Instandsetzung.

Zu b) Energieeinsparcontracting

Hierbei stehen energierelevante Leistungen im Mittelpunkt, durch die eine dauerhafte Senkung der Energiekosten erreicht werden soll. Dazu erarbeitet der Contractor ein Energieeinsparkonzept für das gesamte Gebäude und kümmert sich um Maßnahmen wie eine energetische Gebäudesanierung oder die Optimierung von Energieverteilungsanlagen. Das finanzielle Risiko, dass die vertraglich vereinbarte Einsparung erreicht wird, trägt ausschließlich der Contractor.

Seine Aufwendungen rechnet der Contractor über den Grund- und den Arbeitspreis für den Energieverbrauch ab. Der Kunde bezahlt deshalb höhere Entgelte als bei einem reinen Energieliefervertrag, profitiert aber im Gegenzug auch nach Ende der Vertragslaufzeit von den insgesamt niedrigeren Energiekosten.

zu c) Anlagen- oder Finanzierungscontracting

Als Anlagencontracting wird die die Finanzierung, sowie die Funktionsgarantie (inkl. Wartung und Instandhaltung) beschrieben. Betreiber der Anlage ist der Kunde welcher auch das Risiko trägt.

zu d) Technische Anlagenmanagement (Betriebsführungscontracting)

Beim so genannten Betriebsführungs-Contracting investiert der Contractingnehmer in eine wärmeerzeugende Anlage und bleibt somit deren Eigentümer. Der Contractor sorgt für eine fachgerechte Planung und Ausführung dieser Anlage und ist für deren Wartung und Instandhaltung sowie den optimalen Betrieb verantwortlich. Diese Art des Contractings entspricht in etwa einem Vollwartungsvertrag und wird häufig beim Betrieb von Blockheizkraftwerken (BHKW) eingesetzt. Hier gibt es verschiedene Vergütungsmodelle. Meist werden jedoch konstante Vergütungen für einen bestimmten Zeitraum festgelegt.

Welche Vorteile bietet das Contracting für den Kunden?

Der Kunde kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren und wird von Nebenaufgaben der Energieversorgung entlastet.

  • Der Kunde hat einen verantwortlichen und fachkundigen Ansprechpartner, dessen Kerngeschäft genau die Energieversorgung ist.
  • Der Contractor realisiert optimale technisch-wirtschaftliche Konzepte.
  • Der Contractor stellt durch Modernisierung / Sanierung und durch fachkundige laufende Betreuung einen niedrigstmögliche Energieeinsatz sicher.
  • Der Contractor gewährleistet eine hohe Anlagenverfügbarkeit.
  • Der Contractor stellt eine qualitativ und zeitlich hohe Personalverfügbarkeit sicher.
  • Der Contractor garantiert fachkompetente Betreuung vom Planen bis zum Betreiben.
  • Der Contractor ermöglicht dem Kunden den Energiebezug ohne eigene Investitionen.
  • Der Contractor schafft dem Kunden Kostensicherheit durch feststehende, transparente Energiepreise.
  • Der Contractor realisiert die Kostenoptimierung durch Ausschöpfung von Rationalisierungspotenzialen.

  • Contracting führt zu umweltgerechter, weil professioneller Energieverwendung.

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RECHTLICHES

Was passiert nach Ablauf des Vertrags?

Während der Vertragslaufzeit bleiben die installierten Anlagen üblicherweise (außer beim Betriebsführungscontracting) Eigentum des Contractors. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit gibt es je nach Anbieter verschiedene Möglichkeiten:

  • Der Contractor baut die Anlage wieder aus.
  • Der Hausbesitzer kauft die Anlage zum Restwert oder für einen festgelegten (Rest)Betrag ab.
  • Der Vertrag zwischen Contractor und Hausbesitzer wird verlängert.
  • Ein neuer Vertrag wird abgeschlossen und eine neue Heizung auf dem aktuellen Stand der Technik eingebaut.

Grundsätzlich sollte vorab eine Vereinbarung vertraglich festgehalten werden, die die Handhabung nach der Vertragslaufzeit regelt.

EWärmeG und EEWärmeG - Was ist das?

Das EWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz Baden Württemberg) gilt für Bestandsimmobilien und gilt seit dem 01.01.2010. Hauseigentümer eines bestehenden Wohngebäudes, die ihre Heizungsanlage austauschen, müssen 10% der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Ab Juli 2015 werden 15% aus erneuerbaren Energien gefordert.

Das EEWärmeG (Erneuerbare Energien Wärmegesetz des Bundes) besagt, dass jedes neue Gebäude seinen Wärmebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken muss. Das gilt auch wenn die Immobilie vermietet wird. Dem Eigentümer steht es dabei frei, welche Energiequelle er nutzen möchte. Der Nutzungsanteil ist jedoch vorgeschrieben.

Was besagt die EnEV?

Die EnEV besagt, dass Heizkessel die vor dem 1. Januar 1985 eingebaut oder aufgestellt wurden, ab 2015 ausgetauscht werden müssen und nicht mehr betrieben werden dürfen. Es gilt demnach generell die Austauschpflicht nach 30 Jahren.

Ist im Wohnungsbau die Zustimmung des Mieters zu einer Versorgung durch einen Contractor erforderlich? Grundsätzlich nicht! Es ist zu unterscheiden zwischen:

Neuvermietung:

  • Die Wärmelieferung über einen Contractor kann im Mietvertrag verbindlich vereinbart werden. und ist damit rechtsgültig.
  • Der Vermieter kann die Beheizung durch gewerbliche Wärmelieferung seinen Mietern vorgeben.

Bestehende Mietverhältnisse:

  • Wenn Drittversorgung bereits Bestandteil des Mietvertrages ist (z.B. Fernwärme), ist keine Zustimmung des Mieters erforderlich.
  • Wenn der Vermieter sich im Mietvertrag nicht ausdrücklich auf eine ausschließliche Art der Beheizung dem Mieter gegenüber festgelegt hat, ist entsprechend den Urteilen verschiedener Landgericht ebenfalls keine Mieterzustimmung erforderlich.
  • Nach Ansicht der Rechtsprechung ist eine Zustimmung durch den Mieter nur erforderlich, wenn die Art der Beheizung durch den Vermieter ausdrücklicher Vertragsinhalt ist und der Vermieter sich der Möglichkeit der Umstellung weder explizit oder durch Verweis auf die Anlage zur zweiten Berechnungsverordnung inzidenter begeben hat.
Ist Energiecontracting rechtssicher umsetzbar?

Ja, die Umsetzung von Contracting findet erfolgreich seit über 10 Jahren statt. Mitgliedsunternehmen von Fachverbänden bringen hierbei ihre langjährigen Erfahrungen ein. Bewährte Vertragsbausteine bilden die konkrete Kundensituation individuell ab. So hat sich Rechtssicherheit im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung entwickelt und wird weiterhin gefestigt und verbessert.

Stichwort: WEG

Was ist zu beachten bei Wohnungseigentümergemeinschaften?

Bauträgergesellschaften haben die Art der Energieversorgung in den Teilungserklärungen und Kaufverträgen zu benennen.

Bestehende Eigentümergemeinschaften führen durch den bestellten Hausverwalter einen Beschluss zur Umstellung von der Eigenbetreibung auf das Energieliefer-Contracting herbei.

Wie lange binden sich Kunde und Contractor?

Die Vertragslaufzeiten liegen regelmäßig zwischen 5 (beim Energieeinsparcontracting) und 15, maximal 20 Jahren (beim Energieliefercontracting). Diese Vertragslaufzeiten haben den Vorteil, dass sich die aus der Installation moderner Anlagentechnik resultierenden Investitionskosten über diese Zeiträume amortisieren lassen, was niedrigen Wärmekosten zu Gute kommt. Während der Vertragslaufzeit muss der Wärmeabnehmer keinerlei Risikovorsorge für die Anlageninstandsetzung und die mögliche Kompletterneuerung betreiben. Kostenbudgets werden hierdurch langfristig planbar.

Was geschieht zum Ende eines Contractingvertrages?

Eine Erneuerung des Vertragsverhältnisses ist möglich und findet in der Praxis auch regelmäßig statt.

Was geschieht im Falle der Insolvenz des Contractors?

Bei den in den Fachverbänden organisierten Contractoren ist angesichts ihrer Finanzkraft nicht davon auszugehen. Sollte dennoch ein Contractor ins „straucheln“ geraten, übergibt der Kunde die Versorgung einem anderen Contractor. Eine Unterbrechung der Versorgung ist daher nicht zu befürchten.
SEM sichert seinen Kunden darüber hinaus über ein regionales Netzwerk regenerativ ausgerichteter Contractoren ab.

Braucht man eine Genehmigung für die Aufstellung eines BHKW?

Für kleine BHKW ist keine Genehmigung erforderlich. Lediglich für Blockheizkraftwerke mit einer elektrischen Leistung über 50 kW muss eine Genehmigung eingeholt werden. Aber für jedes BHKW sollte unbedingt der Schornsteinfeger kontaktiert werden. Außerdem muss der Netzbetreiber informiert werden, wenn Strom ins Netz eingespeist wird.

Mit welchen Formalitäten ist bei der Installation eines BHKW zu rechnen?

Vor der Installation eines BHKW sind die Formalitäten nicht allzu groß. Hier eine kurze Checkliste zu den anstehenden Formalitäten:

  • Genehmigung des BHKW beim Bauamt – Eine Genehmigung ist zwar nur erforderlich für große Anlagen. Das BHKW muss aber im Rahmen des Baurechts in einigen Ländern beantragt werden, wenn es auch vereinfachte Anträge gibt.
  • Genehmigung laut Bundesimmissionsschutzgesetz – Je nach Größe und Schallemission (vorsichtshalber nachfragen).
  • Schornstein bzw. Abgasanlage – muss beim zuständigen Bezirksschornsteinfeger gemeldet werden und von diesem abgenommen werden.
  • Antrag auf Förderung bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – muss VOR Vorhabensbeginn gestellt werden. (Gilt nicht für Anlagen unter 10 kWel)
  • Antrag auf vergünstigtes Darlehen oder Tilgungszuschüsse durch die KfW – auch diese müssen VOR Vorhabensbeginn gestellt werden.
  • Meldung an den Netzbetreiber über das BHKW – (Achtung, der Netzbetreiber ist nicht gleich Energieversorgungsunternehmen).
  • Antrag an den Netzbetreiber zur Stromeinspeisung – entweder nach KWK oder EEG (Wechsel ist nicht mehrfach möglich).
  • Antrag auf Energiesteuererstattung beim Hauptzollamt – bis zum 31. März des Folgejahres einreichen! (Seit April 2012 ausgesetzt)
  • Antrag auf Erstattung der Stromsteuer – erfolgt ebenso beim Hauptzollamt.
Was sind die wichtigsten Punkte bei einem Contracting-Vertrag?

Wer sich als Hauseigentümer oder Vermieter für das Contracting entscheidet, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er sich für eine vergleichsweise lange Zeit bindet. Da dem Contractor hohe Investitionskosten entstehen, haben die Verträge üblicherweise Laufzeiten von zehn bis 15 Jahren.

Die Vertragsklauseln sind aus der Fernwärmeverordnung entnommen oder daran angelehnt.

Besonders wichtig bei einem Contracting-Vertrag sind folgende Punkte:

Leistungsumfang.

Im Vertrag sollte eindeutig geregelt sein, welche Leistungen und Aufgaben der Contractor übernimmt. Ist der Einbau einer Heizungsanlage vorgesehen, sollte auch die Heizleistung in Kilowatt benannt sein.

Laufzeit und Kündigung.

Die Vertragslaufzeit darf maximal zehn Jahre betragen, danach ist eine Verlängerung um fünf Jahre möglich. Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern Contractor und Kunde vertraglich nichts anderes vereinbaren. Der Contractor sollte aber generell nur aus wichtigen Grund kündigen dürfen.

Preis und Preisänderungen.

Der Kunde bezahlt einen Grundpreis pro Monat und den Arbeitspreis pro bezogener Kilowattstunde Wärme. Die Abschlagszahlungen erfolgen jeweils zum Monatsende. Zusätzlich dazu kann der Contractor einen Zuschuss für die Heizungsanlage in Form einer Einmalzahlung (Baukostenzuschuß) verlangen. Preisänderungen während der Vertragslaufzeit sind grundsätzlich möglich und üblich, sofern sie wirksam (über sogenannte „Preisgleitklauseln“) vertraglich vereinbart sind.

Haftung.

Der Contractor verpflichtet sich, eine ständige Wärmelieferung während der Vertragslaufzeit sicherzustellen. Für den Fall einer Lieferunterbrechung sollte eine Frist vereinbart sein, bis wann der Contractor die Versorgung wieder aufnehmen muss.

Zudem kann eine Entschädigung vereinbart werden, wenn nach Ablauf der Frist noch immer keine Wärme geliefert wird. Daneben sollte vertraglich geregelt sein, dass der Contractor generell für Versorgungsstörungen haftet.

Kaufoption.

Im Normalfall lässt sich bei Vertragsabschluss kaum beurteilen, wie es nach einer mehrjährigen Betriebsdauer um die Heizungsanlage bestellt sein wird. Deshalb ist es nicht sinnvoll, eine generelle Kaufverpflichtung zu vereinbaren.

Besser ist, sich auf eine Übernahmeoption zu verständigen. Dadurch kann der Hauseigentümer die Heizungsanlage übernehmen, wenn der Zustand bei Vertragsende in Ordnung ist. Müsste die Heizungsanlage hingegen repariert werden oder ist ihre Technik veraltet, kann er eine Übernahme ablehnen. Für diesen Fall sollte aber auch vereinbart sein, wer die Kosten für den Ausbau trägt.

Stromversorgung.

Viele Energiedienstleister bieten nicht nur die Wärmeversorgung, sondern auch die Belieferung mit Strom an. Der Kunde ist aber nicht dazu verpflichtet, beides vom Contractor zu beziehen, sondern kann sich seinen Stromlieferanten frei aussuchen.

Wählt der Kunde den Contractor als Stromlieferant aus, wird der Stromliefervertrag separat abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit darf maximal 24 Monate betragen.

Die SEM Contracting GmbH ist in diesem Bereich Marktführer in Deutschland und ein Pionier in Sachen Mieter-/Bewohnerstrom bzw. Eigenstromnutzung.

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TECHNIK

Ist Energie-Contracting nur bei sehr alter Anlagentechnik sinnvoll?

Contracting ist nicht nur bei alten Gebäuden und alter Anlagentechnik sinnvoll. Vor allem das Energiespar-Contracting setzt oft bei den individuellen Bedürfnissen eines Gebäudes und seiner Nutzer an und erzielt durch darauf zugeschnittene Maßnahmen erhebliche Einsparungen (z.B. durch eine energieoptimierte Betriebsführung). Somit kann auch Anlagentechnik, die auf den ersten Blick nicht veraltet wirkt, gut für ein Contracting-Modell geeignet sein.

Zudem bringen technische Entwicklungen und Innovationen immer wieder große Steigerungsmöglichkeiten der Energieeffizienz mit sich. Aktuell werden in vielen Projekten zum Beispiel hocheffiziente Kältemaschinen, Lüftungsventilatoren und LED-Beleuchtung neu eingesetzt. Obwohl man es vorhandenen Anlagen nach wenigen Betriebsjahren oft nicht ansieht, zeigt die Energie- und Kostenbilanz im Contracting oft, dass ein Austausch energetisch und wirtschaftlich bereits sinnvoll ist.

Setzt der Contractor nur billige Technik ein?

Nein – Im Gegenteil! Da der Contractor seine Leistungen langfristig aus der Energieeffizienz und einem optimalen Betrieb refinanziert, ist sein Interesse an zuverlässiger und effizienter Technik groß. Zudem besitzt er die Erfahrung und Marktkenntnisse gute von schlechten Herstellern zu unterscheiden und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis auszuwählen. Dagegen kann diese Sondierung bei Umsetzungen in Eigenregie nicht stattfinden, da Kenntnisse über die komplexe und passgenaue Anlagentechnik fehlen.

Welche Vorinstallationen sind bei einer Contractinganlage nötig?

Es sind keine besonderen Vorinstallationen erforderlich. Die vorhandenen Anbindungsmöglichkeiten an die anliegende Primärenergie (z.B. Erdgas oder Fernwärme) werden berücksichtigt.

Ist ein BHKW nicht zu laut für ein Einfamilienhaus?

In einem Einfamilienhaus kommt ja eher ein Mikro- beziehungsweise Nano-BHKW zum Einsatz. Die unter dem Schlagwort Strom produzierende Heizung angebotenen BHKW sind alle so schallgedämmt, dass sie auch für den Einsatz in einem Einfamilienhaus sehr gut geeignet sind.

In einem geschlossenen Heizungskeller dürfte der Betrieb nicht stören. Die Geräuschentwicklung von rund 58 dB (A) entspricht ungefähr der einer (älteren) Geschirrspülmaschine. Möglich sind aber auch zusätzliche Schallschutzmaßnahmen wie Schallhauben oder Schalldämpfer.

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UMWELT & NACHHALTIGKEIT

Was hat die Umwelt von Energie-Contracting?

Contracting Unternehmen setzen aus Eigeninteresse auf Brennstoffe sparende Technologien und professionellen sparsamen Anlagenbetrieb. Davon profitieren gleichermaßen die Contracting Kunden wie die Umwelt über die Schonung der natürlichen Ressourcen und die Vermeidung unnötigen Ausstoßes von Schadstoffen und C02.

Wie hoch ist der Wirkungsgrad eines BHKW und wie wird er berechnet?

Der Wirkungsgrad bedeutet zunächst grundsätzlich, wie viel Prozent des Energiegehalts des zugeführten Brennstoffs in Strom und Wärme umgesetzt werden. Bei der Berechnung des Wirkungsgrads eines Blockheizkraftwerks werden zwei Wirkungsgrade addiert. Einerseits wird der elektrische Wirkungsgrad berücksichtigt, der in kWel ausgedrückt wird (sprich: Kilowatt elektrisch).

Hinzu kommt der thermische Wirkungsgrad, ausgedrückt in kWtherm, Kilowatt thermisch. Die beiden Größen hängen sowohl vom Motor ab wie auch von der Größe des BHKW ab. Im Durchschnitt liegt der elektrische Wirkungsgrad bei rund 35 Prozent, der thermische Wirkungsgrad liegt zwischen 45 und 55 Prozent. So ergibt sich der Gesamtwirkungsgrad des BHKW von 85 bis über 90 Prozent.

Welcher Brennstoff ist am besten für ein BHKW?

Das kann man einfach nicht pauschal beantworten. Ideal ist Gas zum Beispiel, wenn sowieso ein Gasanschluss vor Ort liegt. Ist bereits ein Heizöl-Tank vorhanden, kann das BHKW mit Heizöl betrieben werden. Natürlich bieten sich nachwachsende Rohstoffe, Pflanzenöle oder Biogas aus Biomasse an, weil dann die Vergütung für den produzierten Strom nach EEG gezahlt wird. Diese ist höher als die „normale“ KWK-Vergütung. Zudem ist dann ein CO2-neutraler Betrieb möglich.

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WIRTSCHAFTLICHKEIT

Ist die Umsetzung der Maßnahmen in Eigenregie nicht wirtschaftlicher?

Der Contractor ist besonders spezialisiert und übernimmt das wirtschaftliche und technische Risiko der Investition und des Anlagenbetriebes. Damit hat er einen starken wirtschaftlichen Anreiz für einen optimalen Anlagenbetrieb.

Auch beim Energieliefer-Contracting ist Fachwissen für die Umsetzung einer effizienten Anlage und Betriebsweise sehr wichtig. Die Einsparungen sind daher deutlich höher als bei Eigenrealisierung, wodurch sich eine Wirtschaftlichkeit gegenüber der Eigenrealisierung begründen lässt.

Beim Energiespar-Contracting garantiert der Contractor sogar vertraglich eine Energieeinsparung, die in der Regel zu einer höheren Wirtschaftlichkeit führt.

Dagegen erzielen Lösungen in Eigenregie oft deutlich geringere Energieeinsparungen.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Bei einer Wärmeversorgung über Contracting wird die verbrauchte Wärme abgerechnet. Dies geschieht über einen monatlich festen Grundpreis und über den vereinbarten Arbeitspreis je kWh Abnahmemenge.

Welchen Vorteil hat Contracting speziell aus finanzieller Sicht?

Der Kunde muss kein eigenes Kapital aufwenden, um seine Energieerzeugungsanlage zu errichten, zu modernisieren oder zu sanieren (Erhalt der Liquidität trotz zwingender Sanierungs-, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen). Die Finanzierung muss aber nicht zwingend zu 100 % durch den Contractor erfolgen, der Kunde kann auch einen Teil der Investitionskosten als Baukostenzuschuss übernehmen (Energiekostensteuerung).

Die Kreditlinie des Kunden bleibt unbeansprucht.

Die Energieanlagen gehen beim Contracting nicht – wie bei Eigenfinanzierung üblich - in die Bilanz (Aktiva) des Kunden ein (off-balance-sheet). Dies kann vorteilhaft bei der Unternehmensbewertung und Bilanzierung sein.

Die Energiekosten werden durch das Outsourcing transparenter und ermöglichen durch die vertragliche Festlegung der Contractingraten (Arbeits- und Grundpreise) Planungssicherheit über die Vertragslaufzeit.

Welchen Vorteil bietet Contracting für Bauträger im Wohnungsbau:

Normalerweise können die Kosten für Investition und Instandsetzung vom Vermieter nicht über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, sondern sind Bestandteil des Mietpreises. Bei Lieferung der Energie durch einen Contractor direkt an die Mieter sind die Investitions- und Instandsetzungskosten im abzurechnenden Wärmepreis enthalten.

Vorteil für den Vermieter: Die Kaltmiete wird um diesen Anteil entlastet. Gewünschte Korrekturen sind über Baukostenzuschüsse möglich.

Ausnahme: preisgebundener Wohnungsbau. Dort muss der Investitions- und Instandsetzungsanteil nach gesetzlicher Maßgabe gegen die Kaltmiete gerechnet werden.

Stichwort: Kostenneutralität!

Wie ist der Übergang auf Energieliefer-Contracting für die Nutzer kostenneutral zu gestalten?

Mittel zur Erreichung einer Kostennneutralität sind:

  • der Einsatz neuer energiesparender Technik,
  • die Optimierung der Regeltechnik und der personellen Anlagenbetreuung,
  • der besonders günstige Einkauf von Brennstoff durch das Contracting Unternehmen,
  • Einsatz öffentlicher Fördermittel oder Baukostenzuschüsse,
  • ggf. ein Spitzenausgleich über Kaltmietenreduzierung.
Wie schnell amortisiert sich ein BHKW?

Die Amortisationszeit wird einfach berechnet, indem man die Investitionskosten durch die jährlichen Einsparungen addiert, die sich durch das BHKW im Vergleich mit der herkömmlichen Heizung ergeben. Die Amortisationszeit für ein BHKW, das nur die Grundlast abdeckt, liegt zwischen vier und sieben Jahren. Die Amortisationszeit kann je nach Kosten des BHKW und vor allem der Strompreisentwicklung allerdings auch deutlich länger ausfallen.

Lohnt sich ein BHKW für ein Einfamilienhaus?

Ein Blockheizkraftwerk kann sich auf jeden Fall auch für ein Einfamilienhaus lohnen. Das hängt unter anderem von der Größe der zu beheizenden Fläche, also dem Wärmebedarf, ab. Durch die Möglichkeit, den produzierten Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen und hierfür eine Vergütung nach KWK-Gesetz oder EEG zu beziehen, kann ein BHKW eine attraktive Möglichkeit im Einfamilienhaus darstellen.

Außerdem haben sich die Hersteller mit immer kleineren BHKW auf die Anforderungen, die bei einem Einsatz in einem Ein- oder Zweifamilienhaus entstehen, eingestellt. Ein großes Aber sollte dennoch berücksichtigt werden: In einem gut gedämmten Einfamilienhaus oder gar in einem Niedrigenergiehaus wird ein BHKW, auch ein Nano-BHKW, kaum auf die nötigen Betriebsstunden kommen und eher nicht wirtschaftlich sein. Eine Überlegung wert ist dann aber, sich mit den Nachbarn zusammenzutun und gemeinsam ein BHKW zu betreiben.

Lohnt sich Contracting für ein BHKW?

Contracting wird inzwischen nicht nur für Mini-BHKW, sondern auch für Mikro-BHKW angeboten. Für den Contracting-Nehmer kann sich das BHKW-Contracting durchaus lohnen, weil er Strom und Wärme zu niedrigeren Kosten als die üblichen Marktpreise erhält und mit der Investition die Liquidität nicht gemindert wird. Das ist gerade für kleinere Unternehmen und Betriebe attraktiv.

Für wen lohnt sich das Contracting?

Generell muss immer im Einzelfall entschieden werden, ob das Contracting oder die Investition in eine eigene Heizungsanlage die lohnenswertere Lösung ist. Bei einer eigenen Heizungsanlage fallen zunächst einmal die Kosten für die Anschaffung und den Einbau an.

Dazu kommen die laufenden Energiekosten und regelmäßige Kosten für die Wartung. Der große Vorteil beim Contracting liegt darin, dass der Contractor sämtliche Aufgaben übernimmt und auch das Risiko trägt, wenn beispielsweise unerwartet größere Reparaturen erforderlich werden.

Damit ist das Contracting letztlich eine Dienstleistung, die entsprechend bezahlt werden muss. Dies erfolgt über den Wärmebezugspreis, der anteilig unter anderem die Kosten für die Planung, die Finanzierung, den Betrieb, die Wartung und das Ausfallrisiko enthält und daher höher ist als der reine Energielieferpreis.

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